Vorsorge

Vorsorge Warum? Durch eine Vorsorge können sie ihre dereinstige Bestattung schon zu Lebzeiten detailliert und nach ihren Wünschen aktiv festlegen. Dadurch entlasten sie ihre Angehörigen. Zuschüsse von Seiten des Gesetzgebers gibt es schon lange nicht mehr. Auch für diejenigen, die keine Angehörigen haben, ist es sinnvoll , einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, Denn dieser gilt über den Tod hinaus und kann von Dritten weder beeinflußt noch aufgehoben werden. Wenn sie selbst jedoch im Laufe der Zeit Änderungen wünschen, sind diese jederzeit durchführbar. Wir, das Bestattungshaus Thelen, unterstützen sie gerne bei allen Fragen zu einer Bestattungsvorsorge und beraten sie ausführlich zu den Möglichkeiten einer finanziellen Absicherung ihrer Angehörigen. Treuhand oder Sterbegeldversicherung In der heutigen Zeit kann es durchaus passieren, das man auf die Unterstützung des Sozialamtes angewiesen ist, z. B. wenn ein Pflegefall eintritt, die Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten in einem Altersheim zu bezahlen. In diesem Fall sind sie gezwungen, sämtliche Guthaben, Girokonto oder Sparbuch, aufzulösen. Daher ist es ratsam, schon vorher einen Bestattungsvorgevertrag abzuschließen und das Geld auf einem Treuhandkonto anzulegen. Unser Partner ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert ist. Das eingezahlte Geld ist ausschließlich für die Bestattung zweckgebunden, und kann auch durch das Sozialamt nicht angetastet werden. Bei der Sterbegeldversicherung verhält es sich ähnlich. Diese kann jederzeit an ein Bestattungsinstitut abgetreten werden, und somit nur für die Bestattungskosten benutzt werden.

Treuhand oder Sterbegeldversicherung

In der heutigen Zeit kann es durchaus passieren, dass man auf die Unterstützung des Sozialamtes angewiesen ist, z.B. wenn ein Pflegefall eintritt, die Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten in einem Altersheim zu bezahlen. In diesem Fall sind Sie gezwungen, sämtliches Guthaben, Girokonten oder Sparbücher, aufzulösen.
Daher ist es ratsam, schon vorher einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen und das Geld auf einem Treuhandkonto anzulegen. Unser Partner ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert ist. Das eingezahlte Geld ist ausschließlich für die Bestattung zweckgebunden und kann auch durch das Sozialamt nicht angetastet werden. Bei der Sterbegeldversicherung verhält es sich ähnlich. Diese kann jederzeit an ein Bestattungsinstitut abgetreten werden und somit nur für die Bestattungskosten benutzt werden.