Überführung

Überführung eines Verstorbenen ins Ausland

Tritt ein Todesfall während des Urlaubs ein oder möchten Menschen in ihrer ursprünglichen Heimat begraben werden, können die Verstorbenen ins Ausland überführt werden. Hierzu müssen besondere und sehr strenge Vorschriften eingehalten werden, die von Land zu Land unterschiedlich sind.

 

Auch bei den benötigten Unterlagen für eine Überführung ins Ausland gibt es länderspezifische Unterschiede. Verlangt werden im Todesfall eine internationale Sterbeurkunde und ein internationaler Leichenpass. Der internationale Leichenpass ist mehrsprachig und enthält neben den persönlichen Daten des Verstorbenen, die Todesursache und Informationen zur Beförderungsart und Bestimmungsort. Dieser Leichenpass wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Das Standesamt benötigt zur Ausstellung eine Reihe von Unterlagen, dazu gehören die Sterbeurkunde, der Totenschein, die Bescheinigung eines Arztes, dass die Überführung unbedenklich ist sowie eine Bescheinigung vom Bestatter, die eine Einsargung gemäß den geltenden Vorschriften bestätigt.  Wenn nur die Urne ins Ausland überführt wird, bestehen hier keine Gesundheitsgefahren oder Seuchenrisiken und die Urne kann auf dem Postweg versandt werden.

 

Für die Überführung ins Ausland muss immer ein Bestatter beauftragt werden, da nur dieser über entsprechende Fahrzeuge verfügt. Eine Überführung in einem Privatfahrzeug ist nicht erlaubt. Eine Überführung ins Ausland kann daher schnell zwischen 3.000 Euro und 6.500 Euro kosten.