Erste Hilfe

Kurze Hilfestellung für den Notfall:

Ist ein Trauerfall zu Hause eingetreten, rufen Sie bitte zuerst einen Arzt an, zur Feststellung des Todes. Erst danach informieren Sie bitte ein Bestattungsinstitut Ihrer Wahl, damit Ihr Verstorbener überführt werden kann.

Ist ein Trauerfall im Krankenhaus oder im Alten/Pflegeheim eingetreten, dann benachrichtigen Sie bitte direkt ein Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens

Die wichtigsten Unterlagen sind:

  • Stammbuch oder Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners (wenn verwitwet)
  • Scheidungsurteil (wenn Verstorbener geschieden ist)
  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte (wird von uns abgemeldet)
  • Rentenversicherungsnummer (wird von uns abgemeldet)

Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt das Standesamt einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen.
Hierzu dient in der Regel das vollständig geführte Familienstammbuch.
Existiert kein Familienstammbuch müssen Sie folgende Einzeldokumente vorlegen:
  • Heiratsurkunde (bei Ehescheidung; Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
  • Famillienbuchauszug (bei Eheschließungen nach 1958)
  • Geburtsurkunde bei ledigen Personen
  • Sterbeurkunde, falls der Ehegatte bereits verstorben ist
Ausserdem halten Sie bitte den Personalausweises des Verstorbenen bereit.
Weitere Unterlagen:
Rentenanpassungsmitteilung (aktueller Stand) alles bezogenen Renten
  • Mitgliedskarte der Krankenversicherung
  • Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen mit letzter Beitragsquittung
  • Dokumente über vorhandene Grabstellen und persönliche Verfügungen über Bestattungswünsche (z.B. Willenserklärung zur Feuerbestattung)
Bei der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.
Wir erledigen dann für Sie zuverlässig alle Formalitäten und Behördengänge.

 

Wir sind Tag und Nacht erreichbar unter 02103-54504