Treuhand und Sterbegeldversicherung

Treuhand oder Sterbegeldversicherung

In der heutigen Zeit kann es durchaus passieren, dass man auf die Unterstützung des Sozialamtes angewiesen ist, z.B. wenn ein Pflegefall eintritt, die Pflegeversicherung nicht ausreicht, um die Pflegekosten in einem Altersheim zu bezahlen. In diesem Fall sind Sie gezwungen, sämtliches Guthaben, Girokonten oder Sparbücher, aufzulösen.
Daher ist es ratsam, schon vorher einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen und das Geld auf einem Treuhandkonto anzulegen. Unser Partner ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die durch eine Ausfallbürgschaft abgesichert ist. Das eingezahlte Geld ist ausschließlich für die Bestattung zweckgebunden und kann auch durch das Sozialamt nicht angetastet werden. Bei der Sterbegeldversicherung verhält es sich ähnlich. Diese kann jederzeit an ein Bestattungsinstitut abgetreten werden und somit nur für die Bestattungskosten benutzt werden.